mamivac® EASY
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Die frühzeitige Untersuchung der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung von Kindern ist entscheidend für deren gesunde Entwicklung. Darum hat der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bereits 1971 bundesweit eine Folge von Frühuntersuchungen eingeführt: die sogenannten U-Untersuchungen. Seither werden Kinder von ihrer Geburt bis zum sechsten Lebensjahr mit den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 begleitet. Ziel der Früherkennungsuntersuchungen ist das rechtzeitige Erkennen von Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsdefiziten. Eltern erhalten während der Vorsorgetermine wertvolle Informationen zu Krankheiten, Impfungen und der Entwicklung ihrer Kinder.
Werden die angegebenen Zeitspannen eingehalten, ist die Teilnahme an den U-Untersuchungen kostenlos. Falls die Termine zu spät wahrgenommen werden, kann die Kostenübernahme der Krankenkasse entfallen. Ist eine Verspätung absehbar, sollte die Krankenkasse im Vorfeld informiert werden.
Alle durchgeführten Untersuchungen und Ergebnisse werden im Kinderuntersuchungsheft, häufig auch Gelbes Heft genannt, festgehalten.
Mit Sicherheit gut entwickelt, dank Vorsorgeuntersuchungen
Für Kinder in den Bundesländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sind die U1 - U9 Vorsorgeuntersuchungen verpflichtend. Bei der Anmeldung für Kindertagesstätten und Schulen muss ein Nachweis über die Durchführung erbracht werden. Versäumen Eltern die Untersuchungen, erhalten Sie eine Mahnung.
In allen anderen Bundesländern sind die U-Untersuchungen nicht verpflichtend. Dennoch sollten alle Eltern sie termingerecht wahrnehmen. Wird das Kind nicht innerhalb der Frist vorgestellt, erhalten die Eltern ein Erinnerungsschreiben. Im nächsten Schritt wird das zuständige Gesundheitsamt in Kenntnis gesetzt.
Für gesetzlich versicherte Kinder sind die U-Untersuchungen kostenlos. Solange sie fristgerecht durchgeführt werden. Werden die Termine versäumt, kann die Kostenübernahme durch die Krankenkassen entfallen. Auch für privat versicherte Kinder werden die Kosten meistens übernommen. Im besten Fall wird die Kostenübernahme bereits innerhalb der Schwangerschaft abgeklärt.
Wird eine U-Untersuchung verpasst, werden die Eltern schriftlich erinnert. Dann sollte innerhalb von 4 Wochen ein Termin beim Kinderarzt vereinbart werden, um die Untersuchung nachzuholen. Sollte innerhalb dieser Frist kein Termin stattfinden, wird das Gesundheitsamt informiert und nimmt schriftlichen Kontakt mit den Eltern auf. Es erfolgt ein Fristsetzung, ansonsten wird ein angekündigter Hausbesuch stattfinden.
Das Gelbe Heft sollte zu jeder Vorsorgeuntersuchung mitgebracht werden. Außerdem auch die Versicherungskarte und der Impfausweis. Im Gelben Heft finden sich alle Informationen zum Inhalt der jeweiligen Untersuchung. Spezifische Fragen dazu können im Vorfeld vorbereitet werden.
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