Elterngeld beantragen -
Das komplizierteste Formular
deines Lebens?

Die Geburt eines Kindes ist ein aufregendes Ereignis, das viele Veränderungen mit sich bringt - auch finanziell. Um Eltern in dieser Zeit zu unterstützen, gibt es das Elterngeld. Doch bevor du dieses beantragen kannst, musst du dich auf das Ausfüllen des Antragsformulars vorbereiten. Viele Eltern berichten, dass das Elterngeld-Formular das komplizierteste sei, das sie jemals ausgefüllt haben. In diesem Artikel möchten wir dir daher eine Schritt-für-Schritt-Anleitung geben, wie du dich auf das Ausfüllen des Antrags vorbereiten kannst und welche Besonderheiten es zu beachten gibt. So kannst du sicherstellen, dass du das Elterngeld erhältst, das dir zusteht und den Prozess möglichst stressfrei gestalten.

Warum so kompliziert?

Das Elterngeld-Formular gilt als kompliziert, da es viele Fragen zu beantworten gibt und es verschiedene Fristen und Regelungen beachtet werden müssen. Zudem müssen oft auch verschiedene Unterlagen wie die Geburtsurkunde des Kindes oder der Arbeitsvertrag eingereicht werden. Es ist daher hilfreich, wenn du dich frühzeitig über den Beantragungsprozess informierst und alle benötigten Unterlagen zusammenstellst. Auch der Elterngeldrechner kann eine hilfreiche Unterstützung sein, um das Elterngeld zu berechnen und sich auf den Antrag vorzubereiten. Es ist außerdem zu beachten, dass der Antrag rechtzeitig gestellt werden muss, da das Elterngeld rückwirkend höchstens für drei Monate gezahlt wird.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Elterngeld

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit vom Beruf nehmen möchten. Doch nicht jeder hat automatisch Anspruch auf Elterngeld. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um Elterngeld beantragen zu können.

Zunächst einmal muss dein Kind in Deutschland geboren sein oder einen Wohnsitz in Deutschland haben. Auch Adoptiveltern können unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld beantragen (dazu später mehr).

Des Weiteren musst du als Antragsteller*in in einem Arbeitsverhältnis stehen oder zuletzt gestanden haben. Auch Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld beantragen. Wichtig ist, dass du in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt deines Kindes sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst oder einen vergleichbaren Status hattest. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit oder des Studiums können angerechnet werden.

Ein weiteres Kriterium ist, dass du nach der Geburt deines Kindes eine Pause vom Beruf einlegst und dich um dein Kind kümmerst. Hierbei ist es wichtig, dass du als Antragsteller*in mindestens zwei Monate lang Elternzeit nimmst und während dieser Zeit nicht oder nur in geringem Umfang arbeitest. Auch dein*e Partner*in kann Elternzeit nehmen und somit ebenfalls Anspruch auf Elterngeld haben.

Wie viel Elterngeld wird gezahlt?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach deinem Einkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt deines Kindes. Dabei beträgt das Elterngeld zwischen 65 und 100 Prozent des Nettoeinkommens, jedoch höchstens 1.800 Euro pro Monat. Bei Mehrlingsgeburten gibt es spezielle Regelungen und höhere Beträge.

Um dies an einem konkreten Beispiel zu verdeutlichen: Wenn ein*e Antragsteller*in in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes ein Nettoeinkommen von 2.500 Euro hatte, würde er/sie bei einem Elterngeldsatz von 67 Prozent ein Elterngeld in Höhe von 1.675 Euro erhalten. Würde der/die Antragsteller*in in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes ein Nettoeinkommen von 3.000 Euro gehabt haben, würde er/sie bei einem Elterngeldsatz von 67 Prozent ein Elterngeld in Höhe von 2.010 Euro erhalten. Da der Höchstsatz jedoch bei 1.800 Euro pro Monat liegt, wird der Betrag gedeckelt.

Beachte dabei, dass das Elterngeld auf Basis deines durchschnittlichen Einkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt deines Kindes berechnet wird. Hierbei werden auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld berücksichtigt. Auch Teilzeitarbeit wird bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt.

Wie lange wird Elterngeld bezahlt?

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit vom Beruf nehmen möchten. Doch wie lange wird das Elterngeld eigentlich bezahlt?

Grundsätzlich wird das Elterngeld für maximal 14 Monate gezahlt. Dabei könnt ihr als Eltern zwischen dem Basis-Elterngeld und dem Elterngeld Plus wählen.

Das Basis-Elterngeld wird für maximal 12 Monate gezahlt und beträgt zwischen 65 und 100 Prozent deines Nettoeinkommens in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt deines Kindes. Dabei beträgt das Elterngeld jedoch höchstens 1.800 Euro pro Monat.

Das Elterngeld Plus hingegen wird für maximal 24 Monate gezahlt. Hierbei beträgt das Elterngeld jedoch nur die Hälfte des Basis-Elterngeldes. Dafür könnt ihr als Eltern jedoch in Teilzeit arbeiten und erhaltet zusätzlich zum Elterngeld Plus ein Teilzeitgehalt. Das Elterngeld Plus soll es euch ermöglichen, länger in Teilzeit zu arbeiten und somit Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren.

Ein weiteres Prinzip des Elterngeldes sind die Partnerschaftsbonusmonate. Wenn ihr als Eltern beide Elternzeit nehmen und in dieser Zeit nicht oder nur in geringem Umfang arbeiten wollt, könnt ihr hierbei zusätzliche Monate Elterngeld erhalten. Dabei müsst ihr beide mindestens vier Monate lang Elternzeit nehmen. Wenn dein*e Partner*in zusätzlich zwei weitere Monate Elternzeit nimmt, können insgesamt vier zusätzliche Monate Elterngeld beantragt werden.

Beachtet dabei, dass das Elterngeld rückwirkend höchstens für drei Monate gezahlt wird. Der Antrag sollte daher frühzeitig gestellt werden, um eine lückenlose Zahlung des Elterngeldes zu gewährleisten.

Insgesamt bietet das Elterngeld eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern, insbesondere bei Mehrlingsgeburten und Geschwisterkindern.

Zwillings- und Mehrlingsgeburten und Geschwisterbonus

Als Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen habt ihr bei der Beantragung des Elterngeldes einige Besonderheiten zu beachten. Denn bei einer Mehrlingsgeburt gibt es einen höheren Zuschuss und auch Geschwisterkinder werden bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt.

Bei einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld auf Basis des höheren Zuschusses berechnet. Dieser beträgt 300 Euro pro Monat und wird zusätzlich zum Basis-Elterngeld gezahlt. Das bedeutet, dass ihr als Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen insgesamt einen höheren Betrag erhaltet als Eltern von Einzelkindern.

Auch Geschwisterkinder werden bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Hierbei wird dein Einkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des jüngsten Kindes herangezogen. Dann wird dein Einkommen um den sogenannten Geschwisterbonus erhöht. Dieser beträgt 10 Prozent des Basis-Elterngeldes, jedoch höchstens 75 Euro pro Monat.

Der Geschwisterbonus wird für jedes weitere Kind gezahlt, das unter 3 Jahren alt ist und für das du Kindergeld erhält. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind leiblich oder adoptiert ist. Auch Stiefkinder und Pflegekinder werden berücksichtigt, wenn sie mit dir in einem Haushalt leben und für sie Kindergeld gezahlt wird.

Der Geschwisterbonus wird jedoch nur beim Basis-Elterngeld berücksichtigt. Beim Elterngeld Plus gibt es keinen Geschwisterbonus.

Vorbereitung auf den Antrag

Um den Elterngeldantrag erfolgreich stellen zu können, ist eine gute Vorbereitung wichtig. Zunächst solltest du alle benötigten Unterlagen zusammentragen. Dazu gehören unter anderem die Geburtsurkunde deines Kindes (erst nach Geburt), dein Arbeitsvertrag und gegebenenfalls auch der deines/deiner Partner*in, sowie Nachweise über dein Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt deines Kindes. Auch deine Steuer-Identifikationsnummer und die deines/deiner Partner*in wird benötigt.

Um die benötigten Informationen zu sammeln, empfiehlt es sich, die Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate sowie die Steuerbescheide der letzten beiden Jahre bereitzuhalten. Auch eine Übersicht über eventuelle Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld kann hilfreich sein. Wenn du selbstständig bist, benötigst du zusätzlich eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Einkommensteuererklärung.

Eine weitere wichtige Vorbereitung ist die Nutzung des Elterngeldrechners. Hier kannst du dein voraussichtliches Elterngeld berechnen und dich auf den Antrag vorbereiten. Der Elterngeldrechner berücksichtigt dabei auch Sonderzahlungen und Teilzeitarbeit. So kannst du dir einen Überblick verschaffen, wie viel Elterngeld du voraussichtlich erhalten wirst und welche Unterlagen benötigt werden.

Ausfüllen des Antrags

Das Ausfüllen des Elterngeldantrags kann auf den ersten Blick sehr kompliziert erscheinen. Doch mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung und einigen Tipps könnt ihr Fehler vermeiden und den Antrag erfolgreich stellen.

Schritt 1: Persönliche Angaben
Im ersten Schritt müsst ihr eure persönlichen Daten angeben. Hierzu gehören Name, Adresse, Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer. Auch die Daten eures Kindes müssen angegeben werden.

Schritt 2: Arbeitsverhältnis
Im nächsten Schritt müssen Angaben zu deinem Arbeitsverhältnis gemacht werden. Hierzu gehören dein Arbeitgeber, dein Gehalt und der Zeitraum, für den das Gehalt gezahlt wurde. Auch Angaben zur Arbeitszeit und eventuellen Sonderzahlungen müssen gemacht werden.

Schritt 3: Elternzeit
Im dritten Schritt muss die gewünschte Elternzeit angegeben werden. Hierbei musst du dich für einen Zeitraum zwischen zwei und zwölf Monaten entscheiden. Auch die Aufteilung der Elternzeit zwischen euch als Elternteilen muss festgelegt werden.

Schritt 4: Anlage Einkommen
Im vierten Schritt muss die Anlage Einkommen ausgefüllt werden. Hier müsst ihr alle Einkommensarten der letzten zwölf Monate vor der Geburt eures Kindes angeben. Auch eventuelle Sonderzahlungen müssen hier aufgeführt werden.

Schritt 5: Anlage Selbstständigkeit
Wenn du selbstständig bist, musst du im fünften Schritt die Anlage Selbstständigkeit ausfüllen. Hier müssen alle Einkommensarten der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes angegeben werden.

Tipps zur Vermeidung von Fehlern:

  • Sorgfältige Angaben machen und alle Unterlagen bereithalten
  • Die Antragsfrist beachten
  • Den Elterngeldrechner nutzen
  • Bei Unklarheiten den Elterngeldantrag gemeinsam mit dem Partner ausfüllen
  • Wende dich bei Fragen an die zuständige Elterngeldstelle

Elterngeld ist Ländersache
und muss bei der Elterngeldstelle beantragt werden,
die für den Wohnort deines Kindes zuständig ist.

Wann und wo kann ein Antrag auf Elterngeld in Baden-Württemberg gestellt werden?

Ein Antrag auf Elterngeld kann in Baden-Württemberg bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden.
In Baden-Württemberg und vielen anderen Bundesländern ist ein Antrag auch online möglich. Welche das sind, findest du hier.

Es ist empfehlenswert, den Antrag frühzeitig zu stellen, da das Elterngeld rückwirkend höchstens für drei Monate gezahlt wird. Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden, sollte jedoch spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes eingereicht werden. Entscheidend ist dabei der Poststempel, die Bearbeitungszeit deines Antrags hast du ja nicht in der Hand.

Informiere dich vor der Antragstellung über die genauen Voraussetzungen und benötigten Unterlagen. Hierzu kannst du dich bei der zuständigen Elterngeldstelle oder auch online auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg informieren. Auch eine persönliche Beratung durch die Elterngeldstelle oder einen Anwalt kann hilfreich sein, um alle Fragen rund um das Elterngeld zu klären.

Tipp für eine stressfreie Antragstellung

Um den Antrag auf Elterngeld möglichst stressfrei zu gestalten, hilft es, diesen bereits vor der Geburt des Kindes vorzubereiten und das Antragsformular auszufüllen. Denn bis auf die Daten deines noch ungeborenen Kindes liegen alle benötigten Informationen bereits vor. Nach der Geburt musst du dann nur noch die Daten deines Kindes ergänzen. Durch die Vorbereitung des Antrags vor der Geburt kannst du sicherstellen, dass alle benötigten Unterlagen sorgfältig ausgefüllt und rechtzeitig eingereicht werden.

Besondere Situationen

Die Beantragung des Elterngeldes kann in besonderen Situationen - beispielsweise bei Selbstständigkeit, Umzug oder Arbeitslosigkeit, oder auch bei einem Wohnsitz im Ausland, komplizierter sein. Hier sind einige Hinweise, wie du in diesen Situationen den Antrag stellen kann.

Selbstständigkeit:
Wenn du selbstständig bist, musst du bei der Beantragung des Elterngeldes zusätzlich eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Einkommensteuererklärung einreichen. Hierbei muss das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt deines Kindes angegeben werden. Auch bei Selbstständigkeit wird das Elterngeld auf Basis des durchschnittlichen Einkommens der letzten zwölf Monate berechnet.

Umzug oder Arbeitslosigkeit:
Wenn du während des Bezugszeitraums umziehst oder arbeitslos wirst, muss dies im Elterngeldantrag mitgeteilt werden. Dadurch kann es zu Änderungen in der Höhe des Elterngeldes kommen. Bei einem Umzug ins Ausland kann es sein, dass weitere Unterlagen wie eine Bescheinigung über das Einkommen aus dem Ausland eingereicht werden müssen.

Wohnsitz im Ausland:
Auch wenn du im Ausland lebst, kannst du Elterngeld beantragen. Hierbei müssen jedoch gegebenenfalls weitere Unterlagen wie eine Bescheinigung über das Einkommen aus dem Ausland eingereicht werden. Auch die Höhe des Elterngeldes kann je nach Land unterschiedlich sein. Informiere dich daher frühzeitig über die Regelungen im jeweiligen Land.

Nach dem Antrag

Nachdem du den Elterngeldantrag gestellt hast, wird dieser von der zuständigen Elterngeldstelle geprüft. Hierbei werden die Angaben und Unterlagen überprüft und gegebenenfalls Rückfragen gestellt. Um den Fortschritt deines Antrags zu überprüfen, kannst du dich bei der zuständigen Elterngeldstelle erkundigen oder auch online den Status des Antrags abfragen. Hierbei kannst du sehen, ob dein Antrag bearbeitet wird oder ob weitere Unterlagen benötigt werden.

Das Elterngeld wird in der Regel monatlich ausgezahlt. Die Auszahlung des Elterngeldes erfolgt dann auf dein Konto als Antragsteller. Es ist daher wichtig, die Angaben zur Bankverbindung sorgfältig zu machen, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.

Elterngeld für Adoptiv- und Pflegeeltern

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit vom Beruf nehmen möchten. Doch auch Adoptiv- und Pflegeeltern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Elterngeld.

Um Elterngeld als Adoptiv- oder Pflegeeltern zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss das Kind zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Haushalt jünger als drei Jahre sein und der Antragsteller muss in einem Arbeitsverhältnis stehen oder zuletzt gestanden haben. Auch Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind aus dem In- oder Ausland adoptiert wurde.

Weitere Voraussetzungen bleiben gleich:

  • Pause vom Beruf, um sich um das Kind zu kümmern
  • Elternzeit umfasst mind. 2 Monate, in denen nicht oder nur in geringem Umfang gearbeitet wird
  • Auch der/die Partner*in kann Elternzeit nehmen und daraus Anspruch auf Elterngeld haben
  • Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Aufnahme des Kindes in den Haushalt
  • 65 - 100 % des Nettoeinkommens, höchstens 1.800 Euro pro Monat

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