Warum so kompliziert?
Das Elterngeld-Formular gilt als kompliziert, da es viele Fragen zu beantworten gibt und es verschiedene Fristen und Regelungen beachtet werden müssen. Zudem müssen oft auch verschiedene Unterlagen wie die Geburtsurkunde des Kindes oder der Arbeitsvertrag eingereicht werden. Es ist daher hilfreich, wenn du dich frühzeitig über den Beantragungsprozess informierst und alle benötigten Unterlagen zusammenstellst. Auch der Elterngeldrechner kann eine hilfreiche Unterstützung sein, um das Elterngeld zu berechnen und sich auf den Antrag vorzubereiten. Es ist außerdem zu beachten, dass der Antrag rechtzeitig gestellt werden muss, da das Elterngeld rückwirkend höchstens für drei Monate gezahlt wird.
Insgesamt bietet das Elterngeld eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern, insbesondere bei Mehrlingsgeburten und Geschwisterkindern.
Zwillings- und Mehrlingsgeburten und Geschwisterbonus
Als Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen habt ihr bei der Beantragung des Elterngeldes einige Besonderheiten zu beachten. Denn bei einer Mehrlingsgeburt gibt es einen höheren Zuschuss und auch Geschwisterkinder werden bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld auf Basis des höheren Zuschusses berechnet. Dieser beträgt 300 Euro pro Monat und wird zusätzlich zum Basis-Elterngeld gezahlt. Das bedeutet, dass ihr als Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen insgesamt einen höheren Betrag erhaltet als Eltern von Einzelkindern.
Auch Geschwisterkinder werden bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Hierbei wird dein Einkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des jüngsten Kindes herangezogen. Dann wird dein Einkommen um den sogenannten Geschwisterbonus erhöht. Dieser beträgt 10 Prozent des Basis-Elterngeldes, jedoch höchstens 75 Euro pro Monat.
Der Geschwisterbonus wird für jedes weitere Kind gezahlt, das unter 3 Jahren alt ist und für das du Kindergeld erhält. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind leiblich oder adoptiert ist. Auch Stiefkinder und Pflegekinder werden berücksichtigt, wenn sie mit dir in einem Haushalt leben und für sie Kindergeld gezahlt wird.
Der Geschwisterbonus wird jedoch nur beim Basis-Elterngeld berücksichtigt. Beim Elterngeld Plus gibt es keinen Geschwisterbonus.
Elterngeld ist Ländersache
und muss bei der Elterngeldstelle beantragt werden,
die für den Wohnort deines Kindes zuständig ist.
Besondere Situationen
Die Beantragung des Elterngeldes kann in besonderen Situationen - beispielsweise bei Selbstständigkeit, Umzug oder Arbeitslosigkeit, oder auch bei einem Wohnsitz im Ausland, komplizierter sein. Hier sind einige Hinweise, wie du in diesen Situationen den Antrag stellen kann.
Selbstständigkeit:
Wenn du selbstständig bist, musst du bei der Beantragung des Elterngeldes zusätzlich eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Einkommensteuererklärung einreichen. Hierbei muss das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt deines Kindes angegeben werden. Auch bei Selbstständigkeit wird das Elterngeld auf Basis des durchschnittlichen Einkommens der letzten zwölf Monate berechnet.
Umzug oder Arbeitslosigkeit:
Wenn du während des Bezugszeitraums umziehst oder arbeitslos wirst, muss dies im Elterngeldantrag mitgeteilt werden. Dadurch kann es zu Änderungen in der Höhe des Elterngeldes kommen. Bei einem Umzug ins Ausland kann es sein, dass weitere Unterlagen wie eine Bescheinigung über das Einkommen aus dem Ausland eingereicht werden müssen.
Wohnsitz im Ausland:
Auch wenn du im Ausland lebst, kannst du Elterngeld beantragen. Hierbei müssen jedoch gegebenenfalls weitere Unterlagen wie eine Bescheinigung über das Einkommen aus dem Ausland eingereicht werden. Auch die Höhe des Elterngeldes kann je nach Land unterschiedlich sein. Informiere dich daher frühzeitig über die Regelungen im jeweiligen Land.