10. Lieferung durch Versand der Ware & Versandkosten

10.1 Der Versand erfolgt nach Eingang der Bestellung bei uns. Die Lieferzeit beträgt ca. 3-4 Werktage.

10.2 Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegen in freiem Ermessen von Kimetec.

10.3 Grundsätzlich werden pro Bestellvorgang € 7,50 Versandkostenpauschale berechnet. Beschädigte Sendungen sollten sofort beim Zusteller angezeigt werden. Zur Schadensregulierung wird ein Beleg über den Empfang der beschädigten Sendung benötigt. Versteckte Mängel sollten uns sofort nach deren Feststellung mitgeteilt werden. Sie werden gebeten die Verpackung inklusive der Füllstoffe nicht wegzuwerfen. Der Schaden sollte uns in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Eine Versäumung dieser Meldepflicht hat allerdings keinerlei Konsequenzen auf die Ihnen zustehenden gesetzlichen Ansprüche.

10.4 Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht.

10.5 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleiben vorbehalten, mit der Folge, dass Kimetec von der Lieferverpflichtung frei wird, wenn Kimetec ohne eigenes Verschulden von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird, obwohl Kimetec zuvor einen entsprechenden Liefervertrag mit dem Lieferanten abgeschlossen hat, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Kimetec wird Sie unverzüglich davon benachrichtigen, dass der Lieferant von Kimetec nicht beliefert hat, Kimetec deshalb vom Vertrag zurücktritt und die Gegenleistung - soweit sie bereits von Ihnen erbracht wurde - unverzüglich zurückerstattet wird.

10.6 Liefertermine und Lieferfristen verschieben sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt anderer unvorhergesehener Ereignisse, die nicht von Kimetec zu vertreten sind, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder die Ablieferung des Liefergegenstands von Einfluss sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von Kimetec zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird Kimetec Ihnen baldmöglichst mitteilen.

10.7 Kimetec hat bezüglich weiterer Lieferungen so lange ein Zurückbehaltungsrecht, bis sämtliche vorhergehenden Lieferungen von Ihnen vollständig bezahlt sind.